Frage: Ich bin im Ramadan fast den ganzen Monat unterwegs (außer am Wochenende). Ich fahre montags los und komme freitags zurück. Gelte ich als „Dauerreisender“ (Kathir al-Safar)?
Antwort: Ja. Da Sie mehr als 10 Tage pro Monat (ca. 16 bis 20 Tage) unterwegs sind, gelten Sie nach Meinung der meisten Rechtsgelehrten (wie Ayatollah Khamenei und Sistani) als „Vielreisender“. Ihr Gebet ist vollständig und Ihr Fasten ist gültig [1].
Frage: Ist mein Fasten gültig, wenn ich vergesse, das Sahur (Frühstück vor der Morgendämmerung) zu essen?
Antwort: Ja. Das Essen von Sahur ist eine Empfehlung (Mustahabb) und keine Bedingung für die Gültigkeit des Fastens. Wenn Sie die Absicht (Niyyah) zum Fasten vor dem Morgengebet gefasst haben, ist Ihr Fasten korrekt [1].
Frage: Wie ist das Urteil zur Verwendung von Asthmaspray oder Augentropfen während des Fastens?
Antwort:
Asthmaspray: Wenn es nur als Gas in die Lunge gelangt und keine feste Materie den Hals erreicht, macht es das Fasten nicht ungültig.
Augen- und Ohrentropfen: Wenn der Geschmack den Hals nicht erreicht, ist das Fasten gültig. Falls doch, ist es verpönt (Makruh), macht das Fasten aber nicht ungültig [2].
Frage: Wird mein Fasten ungültig, wenn ich versehentlich und aus Vergesslichkeit etwas esse?
Antwort: Nein. Wenn Sie wirklich vergessen haben, dass Sie fasten, und etwas essen oder trinken, bleibt Ihr Fasten vollkommen gültig. Sie müssen das Fasten weder nachholen noch eine Sühneleistung (Kaffara) erbringen [1].
Frage: Darf man sich während des Fastens die Zähne putzen?
Antwort: Das Zähneputzen mit Zahnpasta ist erlaubt, sofern man streng darauf achtet, kein Wasser oder Zahnpasta herunterzuschlucken. Nach dem Putzen sollte der Mund gründlich mit Wasser ausgespült werden [2].
Frage: Was ist, wenn ich bis zum Morgengrauen (Adhan) wach bleibe, aber die Absicht nicht laut ausspreche und dann schlafe?
Antwort: Wenn Sie im Herzen wissen, dass Sie morgen fasten werden, gilt diese „innere Entscheidung“ bereits als Absicht (Niyyah). Es ist nicht notwendig, die Absicht laut auszusprechen. Ihr Fasten ist gültig.