{"id":320,"date":"2019-07-14T17:38:12","date_gmt":"2019-07-14T15:38:12","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/ahlebeyt-de\/?p=320"},"modified":"2025-12-19T00:04:04","modified_gmt":"2025-12-18T23:04:04","slug":"320","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/archive\/320","title":{"rendered":"Islamischen Eheschliessung"},"content":{"rendered":"<div class=\"post-content\">\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 97 Absatz 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist eine religi\u00f6se Eheschlie\u00dfung rechtlich nicht g\u00fcltig <a href=\"#rechtsverlust\" data-type=\"internal\" data-id=\"#rechtsverlust\">(siehe unten).<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Im Islam ist das Zusammenleben ohne religi\u00f6sen Vertrag rechtswidrig und wird als unrechtm\u00e4\u00dfig angesehen. Im Islam gilt eine Ehe als rechtsg\u00fcltig und heilig, wenn sie den religi\u00f6sen und rechtlichen Bedingungen entspricht und ein Vertrag vorliegt, der Angebot, Annahme und Zustimmung beider Partner in Anwesenheit von Zeugen beinhaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzungen und Dokumente f\u00fcr eine islamische Eheschlie\u00dfung:<\/p>\n\n\n\n<p>Ein rechtsg\u00fcltiger Ehevertrag<\/p>\n\n\n\n<p>Beide Partner m\u00fcssen Muslime sein. &gt; Ist einer der Partner nicht muslimisch, kann er\/sie zum Islam konvertieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der ersten Ehe einer Frau und wenn ihr Vater Muslim ist, ist seine Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Ehevertrags erforderlich. Ist der Vater des M\u00e4dchens nicht anwesend, muss seine offizielle und notariell beglaubigte Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer Wiederverheiratung des Paares ist die Original-Scheidungsurkunde oder der offizielle Scheidungsvermerk auf der Geburtsurkunde erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte bringen Sie Kopien aller Seiten der Geburtsurkunde und des Personalausweises (Vor- und R\u00fcckseite) sowie eine Kopie der Datenseite des Reisepasses und der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung mit.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Foto des Paares ist ebenfalls erforderlich. Das Foto der Ehefrau muss verschleiert sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Vollmachtsformular ausf\u00fcllen. Dieses Formular ist nur im Islamischen Zentrum erh\u00e4ltlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Geb\u00fchr f\u00fcr die islamische Heiratsurkunde in H\u00f6he von 250 Schweizer Franken (Spende an die Moschee) ist auf das Konto des Islamischen und Kulturellen Zentrums der Ahlul Bayt (Friede sei mit ihnen) in Z\u00fcrich einzuzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die islamische Eheschlie\u00dfung an einem anderen Ort als dem Islamischen Zentrum vollzogen, sind die Reise- und Zeitkosten sowie die Dauer der Trauung zus\u00e4tzlich zur Geb\u00fchr f\u00fcr die islamische Heiratsurkunde zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte beachten Sie:<\/p>\n\n\n\n<p>Um m\u00f6gliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden, empfiehlt es sich f\u00fcr iranische Staatsb\u00fcrger, die vereinbarte Brautgabe schriftlich festzuhalten und diese von einem Notar beglaubigen zu lassen. Nach der Eheschlie\u00dfung hat die Frau Anspruch auf die Brautgabe, deren Zahlungszeitpunkt das Paar selbstverst\u00e4ndlich frei vereinbaren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diejenigen, deren Ehe bereits in einer Moschee oder einem anderen Trauungszentrum geschlossen wurde, best\u00e4tigt das Islamische Zentrum das Datum der Eheschlie\u00dfung bei der Ausstellung der Heiratsurkunde, sofern sie die entsprechende Urkunde vorlegen k\u00f6nnen. In diesem Fall m\u00fcssen die Antragsteller zus\u00e4tzlich einen Antrag beim Islamischen Zentrum einreichen. Ihnen wird dann eine Heiratsurkunde mit Datum und Best\u00e4tigung des Datums der religi\u00f6sen Trauung ausgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Unterzeichnung des Ehevertrags sind die Originaldokumente oder eine gleichwertige Kopie mitzubringen. Au\u00dferdem sind Kopien der Fotoseiten sowie Angaben zum Wohnsitz und zur G\u00fcltigkeit der Reisep\u00e4sse beider Partner erforderlich. Nicht-iranische Staatsb\u00fcrger m\u00fcssen ihren Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vom Islamischen und Kulturellen Zentrum der Ahl al-Bayt (Friede sei mit ihnen) ausgestellte Heiratsurkunde hat zun\u00e4chst nur religi\u00f6se G\u00fcltigkeit und erlangt f\u00fcr iranische Staatsb\u00fcrger erst dann Rechtsg\u00fcltigkeit, wenn die Eheschlie\u00dfung von einer iranischen Auslandsvertretung in die Geburtsurkunden der Partner eingetragen wird. Daher k\u00f6nnen sie mit der Bescheinigung des Islamischen und Kulturzentrums der Ahl al-Bayt (Friede sei mit ihnen) und der Schweizer Heiratsurkunde zur iranischen Vertretung in der Schweiz gehen und ihre Ehe offiziell in ihre Geburtsurkunden eintragen lassen. (Falls die Ehe noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist und Sie in den Iran reisen, bringen Sie bitte unbedingt die islamische Heiratsurkunde mit.)<\/p>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he der Mitgift muss klar und deutlich angegeben werden, mit eindeutigen Begriffen, die ihren finanziellen Wert (Geld, Gold, Immobilien usw.) genau spezifizieren. Vermeiden Sie die Verwendung allgemeiner Begriffe, deren Preis oder Betrag nicht angegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nichtbeachtung auch nur eines der oben genannten Punkte gilt als Mangel in den Unterlagen, und die erhaltenen Dokumente werden zur\u00fcckgesandt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach schweizerischem Zivilrecht sind religi\u00f6se Ehen nicht rechtsg\u00fcltig. Sie m\u00fcssen sich daher an die zust\u00e4ndige Rechtsvertretung an Ihrem Wohnort wenden, um Ihre Ehe registrieren zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 97 Absatz 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist eine religi\u00f6se Trauung nicht rechtsg\u00fcltig und kann nicht vor einer standesamtlichen Trauung stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"rechtsverlust\">Folgen fehlender Rechtsg\u00fcltigkeit (Rechtsverlust)<\/p>\n\n\n\n<p>Erbschaft: Im Todesfall eines Ehepartners hat der andere keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil am Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Medizinische Entscheidungen: In Notf\u00e4llen hat der Ehepartner kein Recht, Entscheidungen f\u00fcr den anderen Ehepartner zu treffen oder medizinische Informationen von diesem entgegenzunehmen (es sei denn, es liegt eine formelle Vorsorgevollmacht vor).<\/p>\n\n\n\n<p>Aufenthalt: Ein religi\u00f6ser Vertrag allein erm\u00f6glicht dem nicht-schweizerischen Ehepartner nicht den Erhalt eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis (Familiennachzug).<\/p>\n\n\n\n<p>Renten: Diese Personen haben keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente (AHV).<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsstatus der Kinder: Besteht keine formelle Eheschlie\u00dfung, muss der Vater bei der Gemeinde seinen Namen in die Geburtsurkunde eintragen lassen und die Anerkennung durch den Abt einholen. Andernfalls besteht rechtlich kein Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis zum Vater, und es hat keine Rechte wie beispielsweise ein Erbrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Kein Unterhaltsanspruch: Im Falle einer Trennung besteht f\u00fcr die Frau (bzw. den Mann) kein Anspruch auf Unterhalt, selbst wenn sie jahrelang Hausfrau war oder ihr Einkommen zur Kinderbetreuung reduziert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Kein Unterhaltsanspruch: Das Schweizer Recht sieht keine Verpflichtung zur finanziellen Unterst\u00fctzung des Partners im Krankheits- oder Behinderungsfall vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.ahlebeyt.ch\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/mb-religioeseeheschliessung-d.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von mb-religioeseeheschliessung-d.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-6e4bcb09-897e-43b3-9e0b-aafb86da27db\" href=\"https:\/\/www.ahlebeyt.ch\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/mb-religioeseeheschliessung-d.pdf\">mb-religioeseeheschliessung-d<\/a><a href=\"https:\/\/www.ahlebeyt.ch\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/mb-religioeseeheschliessung-d.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-6e4bcb09-897e-43b3-9e0b-aafb86da27db\">Herunterladen<\/a><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 97 Absatz 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist<a href=\"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/archive\/320\">mehr<i class=\"fa fa-long-arrow-right\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":314,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-320","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unsere-dienstleistungen"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=320"}],"version-history":[{"count":6,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":924,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320\/revisions\/924"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/314"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=320"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=320"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.ikab.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=320"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}