📢 OFFIZIELLE BEKANNTMACHUNG: Überprüfungsverfahren und Qualifikationsrichtlinien für Geistliche, Prediger und Lobpreiser (Maddahan)
An alle geschätzten Prediger, religiösen Gelehrten, Lobpreiser (Maddahan), Trauerredner und qualifizierten Personen, die beabsichtigen, Vorträge zu halten, das Gemeinschaftsgebet zu leiten oder religiöse Zeremonien durchzuführen:
Das Islamische und Kulturelle Zentrum Ahlul-Bayt (a.s.) schätzt das Wissen, die Expertise und das spirituelle Engagement aller Persönlichkeiten, die sich für die würdige Aufgabe des Vortragens, der Durchführung von Trauerzeremonien, des Lobpreises oder der Leitung des Gemeinschaftsgebets (Namaaz) eignen.
Es wird hiermit offiziell bekannt gegeben, dass gemäss den Aufsichtsbeschlüssen des Vorstandes und zur strikten Einhaltung der geltenden Rechtsordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft jeglicher Zugang zur Kanzel (Minbar), zum Mikrofon und zum Mihrab an ein „offizielles Identifikations- und behördliches Zulassungsverfahren“ gebunden ist.
Alle Antragsteller, die im Zentrum aktiv werden möchten, werden gebeten, vor jeglicher Programmplanung persönlich die Erstellung einer Akte zu veranlassen und die folgenden Dokumente und Bestätigungen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Anlass bei der Verwaltung des Zentrums einzureichen:
📑 Erforderliche Dokumente und verbindliche Richtlinien zur Aktenprüfung:

  1. Anergannter und überprüfbarer theologischer Abschluss: Vorlage eines offiziellen, schriftlichen Abschlusszeugnisses oder Diploms einer international anerkannten Hochschule für islamische Studien oder einer theologischen Lehranstalt. Die Immatrikulationsnummer und die wissenschaftliche Authentizität müssen über offizielle Kanäle (online oder schriftlich) überprüfbar und nachvollziehbar sein. Nicht registrierte oder selbsternannte Titel werden nicht akzeptiert.
  2. Religiöse Empfehlungsschreiben: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung oder Empfehlung bezüglich der moralischen und religiösen Eignung von international anerkannten religiösen Autoritäten (Marja’iya) oder etablierten islamischen Zentren in Europa.
  3. Rechtliche und sicherheitsrelevante Dokumente für die Schweiz: Vorlage einer Kopie eines gültigen Schweizer Aufenthaltstitels (oder eines entsprechenden Visums) zusammen mit einem offiziellen Schweizerischen Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ist.
  4. Kenntnis der Rechtsordnung und Landessprache: Nachweis ausreichender Kenntnisse über die Rechtsordnung, das föderale System und die Bürgerrechte der Schweiz. Langfristig tätige oder ansässige Prediger sind verpflichtet, ein Sprachzertifikat der jeweiligen Amtssprache des Kantons (Deutsch) vorzulegen, um eine effektive Kommunikation mit der jüngeren Generation und den lokalen Behörden zu gewährleisten.
  5. Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der rechtlichen und religiösen Richtlinien (Unterzeichnung der offiziellen Einverständniserklärung des Zentrums):
  • Striktes Verbot von Extremismus und Spaltung: Absolutes Verbot jeglicher Äusserungen, Andeutungen oder Reden in Vorträgen oder Gesängen, die Schmähungen, Beleidigungen, Herabwürdigungen oder Gewalt gegen Angehörige und Überzeugungen anderer himmlischer Religionen und islamischer Konfessionen beinhalten (gemäss der Schweizer Rassismus-Strafnorm / Art. 261bis StGB).
    • Einhaltung der finanziellen Transparenz: Absolutes Verbot der Annahme von Bargeld, Spendenkuverts (Selah) oder sonstigen Spenden innerhalb des Zentrums. Alle Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Zuwendungen werden ausschliesslich über das offizielle Bankkonto des Zentrums abgewickelt und den zuständigen Behörden ordnungsgemäss deklariert.
    • Verbot der privaten Nutzung der Kanzel und berufliche Transparenz: Die Kanzel und der Mihrab gehören der gesamten Gemeinde. Jegliche Nutzung für private oder kommerzielle Zwecke sowie die Bewerbung privater Dienstleistungen ist untersagt. Der Antragsteller muss seinen beruflichen und steuerlichen Status in der Schweiz gegenüber dem Vorstand offenlegen.

⚠️ WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:
Die wissenschaftliche, künstlerische oder persönliche Eignung einer Person wird erst nach vollständiger Prüfung der Akte und nach Ausstellung einer offiziellen Freigabe (Zulassungsurkunde) durch das Prüfungskomitee des Zentrums für Aktivitäten im Islamischen Zentrum Ahlul-Bayt (a.s.) rechtswirksam. Die Leitung des Zentrums ist aufgrund der strengen rechtlichen und administrativen Verantwortung in der Schweiz verpflichtet, Personen, die dieses administrative Verfahren nicht durchlaufen haben, ausnahmslos und ohne Kompromisse den Zugang zur Kanzel, zum Mikrofon und zum Mihrab zu verweigern.
Mit freundlichen Grüssen und göttlichem Segen,
Die Abteilung für religiöse, kulturelle und rechtliche Angelegenheiten des Islamischen und Kulturellen Zentrums Ahlul-Bayt (a.s.)